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Besucherinfo

Öffnungszeiten & Eintrittspreise

Öffnungszeiten

  • Öffnungszeiten 2026: 29. März bis 31. Oktober
  • Donnerstag bis Sonntag & Feiertage: 10:30 - 15:00 Uhr
  • Führungen jeweils um 11:00 & 13:00 Uhr

Eintrittspreise

Kinder 4-16 Jahre 7 €
Erwachsene ab 16 Jahre 12 €
Familienkarte 2 Erwachsene, 1 Kind 25 €
Jedes weitere Kind 5 €
Gruppen ab 25 Personen vergünstigt auf Anfrage

Spezielle Angebote

Allgemeine Angebote

  • Getränkeverkauf in der Cafeteria
  • Verkausshop mit Souvenirs, Schmuck und Mineralien
  • Spezielle Programme und Workshops für Schulklassen und Gruppen auf Anfrage

Spezielle Angebote für Gruppen

Ob Vereinsausflug, Betriebsausflug oder Reisegruppe – Gruppen erleben im Besucherbergwerk Bergbaugeschichte in besonderer Atmosphäre. Die Führung bietet spannende Einblicke unter und über Tage und eignet sich ideal für gemeinsame Ausflüge.


Wichtige Informationen für Gruppen:

  • Führungen für Gruppen ab 25 Personen zu ermäßigten Konditionen
  • Feste Führungszeiten, zusätzliche Termine nach Absprache möglich
  • Dauer der Führung unter Tage ca. 1–1,5 Stunden
  • Gesamter Aufenthalt inkl. Filmvortrag und Ausstellung ca. 2–2,5 Stunden
  • Unter Tage ca. 10–12 °C – warme Kleidung empfohlen
  • Festes, geschlossenes Schuhwerk erforderlich
  • Helme und Schutzkleidung werden gestellt
  • Vorherige Anmeldung erforderlich

Vorteile für Schulklassen

Kostenfreie Lehrerhandreichung

  • Zur Vorbereitung und Nachbereitung geeignet
  • Enthält Hintergrundwissen, Aufgaben & Impulse für den Unterricht
  • Ideal für HSU, Geographie, Geschichte und Naturwissenschaften
Lehrerhandreichung

Ein Besuch im Besucherbergwerk ist ein spannender und lehrreicher Lernort außerhalb des Klassenzimmers. Schulklassen erleben den historischen Graphitabbau hautnah und erhalten altersgerechte Einblicke in Technik, Arbeitswelt und regionale Geschichte.


Wichtige Informationen für Schulklassen:
  • Führungen speziell auf das Alter der Schülerinnen und Schüler abgestimmt
  • Vermittlung von Wissen zu Bergbau, Rohstoffen und regionaler Geschichte
  • Kombination aus Filmvortrag, Führung unter Tage und Ausstellung
  • Dauer des Aufenthalts insgesamt ca. 2–2,5 Stunden
  • Unter Tage konstante Temperaturen von ca. 10–12 °C
  • Festes, geschlossenes Schuhwerk erforderlich
  • Helme und Schutzkleidung werden vor Ort gestellt
  • Schulklassen bitte vorab anmelden

Spezielle Angebote für Familien mit Kindern

Ein Besuch im Besucherbergwerk ist ein besonderes Erlebnis für die ganze Familie. Gemeinsam entdecken Kinder und Erwachsene die Welt des Bergbaus und erfahren anschaulich, wie Graphit früher und heute gewonnen wurde.

Hinweise für Familien

  • Kinderwagen und Kraxen (Rückentragen) sind unter Tage nicht möglich
  • Der Zugang zur 4. Sohle erfolgt über insgesamt 220 Stufen – hinunter und wieder hinauf
  • Unter Tage herrschen ganzjährig 10–12 °C – warme Kleidung wird auch im Sommer empfohlen
  • Kinder müssen während des gesamten Aufenthalts von Erwachsenen begleitet werden
  • Es gibt kein festgelegtes Mindestalter – bitte prüfen Sie selbst, ob der Besuch für Ihr Kind bereits geeignet ist




Die 3 Schätze im Passauer Land – Stempel sammeln!
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern Granitzentrum Hauzenberg & Haus am Strom können Familien bei einem Besuch aller drei Standorte Stempel sammeln – ein tolles Extra für Kinder und eine schöne Erinnerung an einen erlebnisreichen Tag.

Laden Sie dazu den Flyer "Die 3 Schätze" herunter:

PDF herunterladen

Unsere Besucherinfos

Klimatische Bedingungen Untertage

Untertage herrschen besondere klimatische Bedingungen mit Temperatur- und Luftdruckschwankungen. Bitte beachten Sie das bei eventuellen Herz-Kreislaufproblemen.

Gesundheitliche Einschränkungen

Der Untertagebereich ist nur zu Fuß über 220 Stufen zu erreichen. Die 4. Sohle liegt bei 45 Meter Teufe.

Bitte prüfen Sie verantwortungsbewusst für sich selbst, ob Ihre Konstitution es Ihnen erlaubt, den Besuch in unserem Stollen unbeschwert zu genießen.

Bitte beachten Sie, dass der Untertagebereich teilweise beengte Platzverhältnisse mit sich bringt. Falls Sie unter Platzangst (Klaustrophobie) oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leiden, sollten Sie den Untertagebereich meiden.

Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kann ein gewisses Restrisiko bei der Bergwerksbesichtigung, z.B. durch Stolpern oder Umknicken, nicht ganz ausgeschlossen werden.

Dafür übernehmen wir keine Haftung. Sie handeln auf eigene Gefahr.

Verhalten unter Tage

  • Betreten des Stollens nur in Begleitung des Bergmannsführers
  • Untertage besteht Helmpflicht
  • Eine Führung Untertage ist nur mit festem (geschlossenem) Schuhwerk gestattet – es sind keine Sandalen oder Flip-Flops erlaubt
  • Begehung Untertage ungeeignet bei Gehbehinderung
  • Der Handlauf ist zu benutzen
  • Den Weisungen der Bergmannsführer ist unbedingt Folge zu leisten
  • Auf Warnschilder oder sonstige Beschilderungen ist zu achten.

NICHT GESTATTET:
  • Ausstellungsexponate zu berühren oder durch jegliche Gegenstände zu beschädigen
  • Hunde oder sonstige Haustiere zur Untertageführung mitzunehmen (Hunde können während der Führung in Hundeboxen untergebracht werden)
  • Untertage zu rauchen
  • Abfälle wegzuwerfen
  • Alkohol zu konsumieren, Teilnahme an einer Führung nur nüchtern gestattet
  • Sich von der Gruppe zu entfernen und abgesperrte Grubenbaue zu betreten

Verhalten in den Ausstellungsräumen

NICHT GESTATTET:

  • Ausstellungsexponate zu berühren oder durch jegliche Gegenstände zu beschädigen
  • Abfälle wegzuwerfen
  • Zu rauchen

Aufsichtspflicht für Minderjährige & Haftung der Besucher

Erziehungsberechtigte, Lehrer und sonstige erwachsene Begleitpersonen (nachfolgend: „Begleitpersonen“) sind verpflichtet, die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche ihrer Gruppe zu übernehmen. Sie sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich und weisen sie auf die Verhaltensregeln im Besucherbergwerk hin.

Die Aufsichtspflicht für die Begleitpersonen besteht auch dann, wenn Mitarbeiter der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH die Gruppe begleiten.

Die Begleitpersonen sind gesamtschuldnerisch zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den ein minderjähriger Besucher einem Dritten bzw. der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH widerrechtlich zufügt. Dies gilt nicht, wenn die Begleitpersonen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

Der Besucher haftet für alle durch sein schuldhaftes Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht unter anderem auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen der Alarmeinrichtungen.

Haftung der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH

Die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Besuchers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Unter „wesentlichen Vertragspflichten“ sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen

Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, die Folge einer von der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH zu vertretenden Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH haftet insbesondere nicht für allein von den Besuchern selbst verschuldete Unfälle sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Einrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden.

Die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH weist darauf hin, dass Medikamente nur nach ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung an die Besucher verabreicht werden.

Pflaster/Wundverband sind im Falle von Verletzungen der Besucher ausgenommen. Eine Pflasterallergie muss der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH vorab mitgeteilt werden. Ebenso muss die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH über gesundheitliche Besonderheiten (Asthma, Lebensmittelallergien, Platzangst, etc.) sowie eine eventuelle Behinderung vorab unterrichtet werden. Für Schäden, die daraus resultieren, dass die Besucher entsprechende Informationen nicht mitteilen, übernimmt die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH keine Haftung.

Für Wertgegenstände und Garderobe des Besuchers wird keine Haftung übernommen.

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist erlaubt. Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken ist nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch die Geschäftsführung bzw. Pressestelle erlaubt.

Aufsichtspersonal

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Anweisungen nicht befolgt, so kann der Aufenthalt im Besucherbergwerk Graphit Kropfmühl untersagt werden. Das Aufsichtspersonal kann Besuchern, die sich nicht an deren Anweisungen oder die Regelungen dieser Besucherordnung halten, Hausverbot erteilen.

Beschwerden & Anregungen

Beschwerden und Anregungen können Besucher dem Aufsichtspersonal persönlich mitteilen oder per Email an das Postfach info@graphit-bbw.de senden.

Wir freuen uns zudem über Teilnahme an unserer Besucherumfrage.

Stornierung von Reservierungen

Gruppen-Reservierungen können bis spätestens 24 Stunden vor Führungsbeginn telefonisch oder per E-Mail kostenfrei storniert werden.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen.