Besucherinfo

Besucherinfo

Die Besucherordnung zum Download finden Sie hier: Besucherordnung

 

  • Klimatische Bedingungen Untertage

Untertage herrschen besondere klimatische Bedingungen mit Temperatur- und Luftdruckschwankungen. Bitte beachten Sie das bei eventuellen Herz-Kreislaufproblemen.

 

  • Gesundheitliche Einschränkungen

Der Untertagebereich ist nur zu Fuß über 220 Stufen zu erreichen. Die 4. Sohle liegt bei 45 Meter Teufe.

Bitte prüfen Sie verantwortungsbewusst für sich selbst, ob Ihre Konstitution es Ihnen erlaubt, den Besuch in unserem Stollen unbeschwert zu genießen.

Bitte beachten Sie, dass der Untertagebereich teilweise beengte Platzverhältnisse mit sich bringt. Falls Sie unter Platzangst (Klaustrophobie) oder ähnlichen psychischen Einschränkungen leiden, sollten Sie den Untertagebereich meiden.

Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kann ein gewisses Restrisiko bei der Bergwerksbesichtigung, z.B. durch Stolpern oder Umknicken, nicht ganz ausgeschlossen werden.

Dafür übernehmen wir keine Haftung. Sie handeln auf eigene Gefahr.

  

  • Verhalten Untertage

 – Betreten des Stollens nur in Begleitung des Bergmannsführers

– Untertage besteht Helmpflicht

– Eine Führung Untertage ist nur mit festem (geschlossenem) Schuhwerk gestattet – es sind keine Sandalen oder Flip-Flops erlaubt

– Begehung Untertage ungeeignet bei Gehbehinderung

– Der Handlauf ist zu benutzen

– Den Weisungen der Bergmannsführer ist unbedingt Folge zu leisten

– Auf Warnschilder oder sonstige Beschilderungen ist zu achten.

 

 Es ist nicht gestattet:

– Ausstellungsexponate zu berühren oder durch jegliche Gegenstände zu beschädigen

– Hunde oder sonstige Haustiere zur Untertageführung mitzunehmen (Hunde können während der Führung in Hundeboxen untergebracht werden)

– Untertage zu rauchen

– Abfälle wegzuwerfen

– Alkohol zu konsumieren, Teilnahme an einer Führung nur nüchtern gestattet

– Sich von der Gruppe zu entfernen und abgesperrte Grubenbaue zu betreten

 

  • Verhalten in den Ausstellungsräumen

 Es ist nicht gestattet:

– Ausstellungsexponate zu berühren oder durch jegliche Gegenstände zu beschädigen

– Abfälle wegzuwerfen

– Zu rauchen

 

  • Aufsichtspflicht für Minderjährige, Haftung der Besucher

Erziehungsberechtigte, Lehrer und sonstige erwachsene Begleitpersonen (nachfolgend: „Begleitpersonen“) sind verpflichtet, die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche ihrer Gruppe zu übernehmen. Sie sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich und weisen sie auf die Verhaltensregeln im Besucherbergwerk hin.

Die Aufsichtspflicht für die Begleitpersonen besteht auch dann, wenn Mitarbeiter der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH die Gruppe begleiten.

Die Begleitpersonen sind gesamtschuldnerisch zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den ein minderjähriger Besucher einem Dritten bzw. der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH widerrechtlich zufügt. Dies gilt nicht, wenn die Begleitpersonen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

Der Besucher haftet für alle durch sein schuldhaftes Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht unter anderem auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen der Alarmeinrichtungen.

 

  • Haftung der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH

 Die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Besuchers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Unter „wesentlichen Vertragspflichten“ sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen

Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, die Folge einer von der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH zu vertretenden Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund –  ausgeschlossen. Die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH haftet insbesondere nicht für allein von den Besuchern selbst verschuldete Unfälle sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Einrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden.

Die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH weist darauf hin, dass Medikamente nur nach ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung an die Besucher verabreicht werden.

Pflaster/Wundverband sind im Falle von Verletzungen der Besucher ausgenommen. Eine Pflasterallergie muss der Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH vorab mitgeteilt werden. Ebenso muss die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH über gesundheitliche Besonderheiten (Asthma, Lebensmittelallergien, Platzangst, etc.) sowie eine eventuelle Behinderung vorab unterrichtet werden. Für Schäden, die daraus resultieren, dass die Besucher entsprechende Informationen nicht mitteilen, übernimmt die Graphit Kropfmühl Besucherbergwerk gGmbH keine Haftung.

Für Wertgegenstände und Garderobe des Besuchers wird keine Haftung übernommen.

 

  • Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken ist erlaubt. Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken ist nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch die Geschäftsführung bzw. Pressestelle erlaubt.

 

  • Aufsichtspersonal

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Anweisungen nicht befolgt, so kann der Aufenthalt im Besucherbergwerk Graphit Kropfmühl untersagt werden. Das Aufsichtspersonal kann Besuchern, die sich nicht an deren Anweisungen oder die Regelungen dieser Besucherordnung halten, Hausverbot erteilen.

 

  • Beschwerden und Anregungen

 Beschwerden und Anregungen können Besucher dem Aufsichtspersonal persönlich mitteilen oder per Email an das Postfach info@graphit-bbw.de senden.

Holen Sie sich unseren Flyer als PDF.

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Langheinrichstraße 1
94051 Hauzenberg

Telefon: 08586 609-147
Telefax: 08586 609-110
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